Statuten der FDP.Die Liberalen Schafisheim

  1. Rechtsform, Sitz
    Unter der Bezeichnung „FDP.Die Liberalen Schafisheim“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in  Schafisheim. FDP.Die Liberalen Schafisheim gehört der FDP.Die Liberalen des Bezirks Lenzburg, des Kantons Aargau und der Schweiz an.
     
  2. Zweck
    FDP.Die Liberalen Schafisheim pflegt und fördert das liberale Gedankengut.
    Sie nimmt in diesem Sinne zu aktuellen politischen Fragen der Gemeinde, des Bezirks, des Kantons und des Bundes Stellung.
    Sie schlägt Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen auf Gemeinde-, und im Rahmen ihrer Zuständigkeit, auf Bezirks- und Kantonsebene vor.
     
  3. Finanzen
    Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, welche jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden. Der Verein finanziert sich über die jährlichen Mitgliederbei-träge, sowie aufgrund von freiwilligen Beiträgen, Spenden und Legaten, etc..
    Jährlich wird allen Mitgliedern mit der Traktandenliste der ordentlichen Mitgliederversammlung die Jahres-rechnung des jeweils vorangegangenen Jahres zugestellt. An der Mitgliederversammlung wird über Jahresrechnung abgestimmt und der Parteileitung Entlastung erteilt.
    Als Rechnungsjahr gilt das Kalenderjahr.
     
  4. Mitgliedschaft
    Mitglied kann jede in Schafisheim stimmberechtigte Person werden. Die Parteileitung entscheidet in freiem Ermessen über die Aufnahme von Mitgliedern.
     
  5. Erlöschen der Mitgliedschaft
    Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Wegzug aus der Gemeinde, Ausschluss oder Tod.
     
  6. Austritt und Ausschluss
    Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich und kann der Parteileitung mündlich erklärt werden.
    Ein Mitglied kann von der Mitgliederversammlung aus wichtigen Gründen ausgeschlossen werden.
    Als wichtige Gründe gelten z.B.
    - Wiederholtes Nichterfüllen der Beitragspflicht
    - Zuwiderhandeln gegen die Interessen des Vereins
    Über den Ausschluss aus der Partei entscheidet die Mitgliederversammlung endgültig. Ausgetretenen und Ausgeschlossenen stehen keine Ansprüche auf das Vermögen der FDP.Die Liberalen Schafisheim zu.
     
  7. Organe des Vereins
    Die Organe der FDP.Die Liberalen Schafisheim sind:
    - die Mitgliederversammlung
    - die Parteileitung
     
  8. Die Mitgliederversammlung
    Das oberste Organ der FDP.Die Liberalen Schafisheim ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich in der ersten Jahreshälfte statt.
    Ausserordentliche Mitgliederversammlungen kann die Parteileitung oder ein Fünftel aller Mitglieder mit schriftlicher Angabe der Traktanden einberufen.
    Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder in der Regel drei Wochen zum voraus schriftlich unter Beilage der Traktandenliste eingeladen.

    Die Mitgliederversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:
    - Wahl bzw. Abwahl der Parteileitung
    - Festsetzung und Änderung der Statuten
    - Abnahme der Jahresrechung
    - Beschluss über Beitragszahlungen und Beitragshöhe für Wahlen
    - Festsetzung des Mitgliederbeitrages
    - Behandlung der Mitgliederausschlüsse

    An der Mitgliederversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr. Enthaltungen werden nicht gezählt.
    Sympathisanten können zur Mitgliederversammlung eingeladen werden, besitzen jedoch kein Stimmrecht.
     
  9. Die Parteileitung
    Die Parteileitung besteht aus mindestens zwei Personen, nämlich:
    - dem Präsidenten
    - dem Finanz-Verantwortlichen
    Die Parteileitung wird auf zwei Jahre gewählt. Sie vertritt die FDP.Die Liberalen nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.
     
  10.  Statutenänderung
    Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen.
    Alle Mitglieder sind spätestens mit der Einladung zur Mitgliederversammlung von den zu revidierenden Statutenbestimmungen und den Anträgen in Kenntnis zu setzen.
     
  11.  Auflösung
    Für den Antrag auf Auflösung der FDP.Die Liberalen Schafisheim und den Entscheid darüber gilt Artikel 10 Abs. 1 und 2 sinngemäss.
    Nehmen weniger als drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind.
    Über den Verwendungszweck des Vereinsvermögens entscheidet die Mitgliederversammlung.
     
  12. Inkrafttreten
    Diese Statuten sind an der Mitgliederversammlung vom 26.05.2011 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
    Sie ersetzen die bisherigen Statuten vom 16.09.1986.